Kürzung der Einspeisevergütung im Rahmen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung, dass im Rahmen des Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetzes (KWKG) bei negativen Börsenpreisen die Einspeisevergütung um 5 Prozent unter Berücksichtigung der Anzahl der betroffenen Tage pro Monat gekürzt wird (www.energienetz-mitte.de/kunden/eeg-einspeisung/einspeisung/zuschlags-foerderanspruch-bei-negativen-preisen/), und plant die Bundesregierung die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung dieser gesetzlichen Regelung?