Kurze Meldefrist bei Impfschäden nach Impfung gegen die Blauzungenkrankheit und Entschädigung bei eventuell später auftretenden Nebenwirkungen oder Schäden
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Wie bewertet die Bundesregierung die kurze Frist von drei Tagen zur Meldung von Impfschäden bei den Tierseuchenkassen nach Impfung gegen die Blauzungenkrankheit, und wie können eventuell später auftretende Nebenwirkungen oder Impfschäden dem tierhaltenden Betrieb ersetzt werden?</span>