Kurzarbeitergeldregelungen für nach deutschem Recht beschäftigte Mitarbeiter ausländischer Unternehmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung analog zur französischen Entscheidung im Sinne des Aachener Vertrags, eine Regelung einzuführen, nach der ausländische Unternehmen ohne Betriebssitz in Deutschland Kurzarbeitergeld für ihre in Deutschland tätigen und nach deutschem Recht beschäftigten Mitarbeiter beantragen können, und wenn ja, von welchem Zeitpunkt an soll diese Gültigkeit besitzen (www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000041762506&categorieLien=id)?