Kurzarbeitergeld Plus einführen
Sozial gerechtere Ausgestaltung des Kurzarbeitergeldes für kleine und mittlere Einkommen: gestaffelte Erhöhung des Kurzarbeitergeldes für Beschäftigte mit einem Nettoeinkommen unter 2.300 Euro – umso stärker je geringer das Einkommen – bis zu einem Höchstsatz von 90 Prozent bei einem Einkommen von bis zu 1.300 Euro; Möglichkeit der Beantragung von Kurzarbeitergeld für Auszubildende zu jedem Zeitpunkt in Höhe von 100 Prozent