Kurse im Herkunftsland zum Erwerb der in § 30 Absatz 1 Nummer 2 des Aufenthaltsgesetzes vorgesehenen einfachen Deutschkenntnisse
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern fördert die Bundesregierung Kurse, die es Menschen, die die lateinische Schrift nicht beherrschen, mithilfe eines spezifischen Curriculums ermöglichen, im Herkunftsland die in § 30 Absatz 1 Nummer 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) vorgesehenen "einfachen Deutschkenntnisse" zu erwerben (bitte für das Jahr 2014 nach den Ländern, in denen solche Angebote bestehen, unter Angabe der veranschlagten Haushaltsmittel aufschlüsseln), und wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen solchen Kurs erfolgreich abgeschlossen (bitte in absoluten Zahlen sowie im Verhältnis zu der gesamten Teilnehmerzahl angeben und für das Jahr 2014 nach den Ländern, in denen solche Angebote bestehen, aufschlüsseln)?