Kunstflugverbot für Rheinhessen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die von der rheinland-pfälzischen Staatsregierung veranlasste „Bekanntmachung über die Durchführung von Kunstflügen“ in den „NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER“, Teil I (NfL I 105/10) vom 20. Mai 2010 zurückgewiesen, mit der nach Pressemeldungen in der „Allgemeinen Zeitung“, Alzey („Kampf um Kunstflug geht weiter“, 16. Dezember 2010) „der Kunstflug über dem dicht besiedelten Rheinhessen als nicht zulässig erklärt wurde“, und inwieweit beabsichtigt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, im Interesse der von Lärmemissionen Betroffenen die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) zu novellieren und dabei insbesondere in § 8 LuftVO den Begriff „dichtbesiedelte Gebiete“ näher zu bestimmen?