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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-38563

Kunstflugverbot für Rheinhessen

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die von der rheinland-pfälzischen Staatsregierung veranlasste &bdquo;Bekanntmachung über die Durchführung von Kunstflügen&ldquo; in den &bdquo;NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER&ldquo;, Teil I (NfL I 105/10) vom 20. Mai 2010 zurückgewiesen, mit der nach Pressemeldungen in der &bdquo;Allgemeinen Zeitung&ldquo;, Alzey (&bdquo;Kampf um Kunstflug geht weiter&ldquo;, 16. Dezember 2010) &bdquo;der Kunstflug über dem dicht besiedelten Rheinhessen als nicht zulässig erklärt wurde&ldquo;, und inwieweit beabsichtigt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, im Interesse der von Lärmemissionen Betroffenen die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) zu novellieren und dabei insbesondere in § 8 LuftVO den Begriff &bdquo;dichtbesiedelte Gebiete&ldquo; näher zu bestimmen?