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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-39767

Künftige zulässige Nutzbarkeit der bundeseigenen Liegenschaft in Leipzig Windmühlenstraße 31b

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung im vorliegenden Fall &bdquo;Verkauf der bundeseigenen Liegenschaft in 04107 Leipzig, Windmühlenstraße 31b (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Geschäftszeichen EFVK.324213.4001) mit Frist für das Kaufpreisangebot bis 28. Oktober 2011&ldquo; die Möglichkeit, den bisherigen Abgabe und dementsprechend den Verkaufstermin um drei Monate zu verschieben und den Käufer dahingehend auszuwählen, dass insbesondere die Existenzgrundlage der dort ansässigen Kreativwirtschaft, das einzigartige Flair des Ortes sowie die Spielfläche der dort ansässigen Kindertagesstätte erhalten bleiben können, vor<br /> dem Hintergrund, dass auf dem Gelände das von mehr als 20 jungen Künstlerinnen und Künstlern betriebene &bdquo;Atelierhaus Frühauf Leipzig&ldquo; liegt, welches sich zu einem wichtigen kulturellen innerstädtischen Ort einer kleinteiligen Kreativwirtschaft entwickelt hat und dem nun durch den geplanten Verkauf des Grundstücks an einen Immobilieninvestor und den geplanten Bau eines Discounters nebst Parkplatzbau auf der oben genannten Liegenschaft die Zerstörung droht (vgl. FAZ vom 29. September 2011 sowie LVZ vom 21. Oktober 2011), obgleich der Bebauungsplan Nr. 389 der Stadt Leipzig vorsieht, dass der Blockinnenbereich einschließlich des U-förmigen Wohnhofes als solcher erhalten bleiben soll?