Künftige Berechnung der zu leistenden Eigenanteile von Beziehern der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum sollen Menschen, die sowohl Eingliederungshilfe als auch Hilfe zur Pflege erhalten, künftig zwei nach unterschiedlichen Methoden berechnete Eigenanteile leisten, und in welchen Fällen bzw. Fallkonstellationen wird die Doppelanrechnung greifen (bitte Beispiele nennen)?