Kündigung von Anschlüssen von Privatkunden ohne Angebot eines neuen Vertrages durch die Telekom
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in de- nen die Deutsche Telekom AG bestehende Anschlüsse bei Privatkunden wegen Abschaltung der vorhandenen Technik kündigt, aber keinen neuen Vertrag anbietet, da die notwendige Infrastruktur noch nicht errichtet ist und somit dem Privatkunden kein Zugang zur Grundversorgungsleistung nach Telekommunikationsgesetz (TKG) in den §§ 78 ff. mehr gewährleistet wird, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorgehen der Deutschen Telekom für ihr eigenes Handeln?