Kündigung voll besparter bzw. übersparter Bausparverträge durch Bausparkassen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, in wie vielen Fällen Bausparkassen im Jahr 2013 Bausparverträge, bei denen die Bausparsumme erreicht wurde, gekündigt haben, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Rechtsauffassung der Ombudsleute der privaten Bausparkassen zur Rechtmäßigkeit solcher Kündigungen voll besparter oder übersparter Verträge (vgl. www.bausparkassen.de/uploads/ media/Mail_PM_10_13092013.pdf) im Hinblick darauf, dass Anlegerinnen und Anlegern die Bausparverträge als Geldanlageprodukt mit attraktiver Rendite seitens der Bausparkassen verkauft wurden und sie in diese staatlich geförderten Bausparkassenprodukte vertrauen?