Kündigung des deutsch-spanischen Vertrags vom 29. Mai 1962 zur Kriegsopferentschädigung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, den deutschspanischen Vertrag vom 29. Mai 1962, auf dessen Grundlage ehemalige Nazi-Kollaborateure der "Blauen Division" aus Spanien (vgl. meine Mündliche Frage 64, Plenarprotokoll 19/223, meine Schriftliche Frage 111 auf Bundestagsdrucksache 18/27531 sowie Bundestagsdrucksache 18/6541) Versorgungszahlungen erhalten bzw. erhielten, zu kündigen, und wenn nein, warum hält sie auch heute noch daran fest, Menschen Versorgungsleistungen zu zahlen, die sich aus deren individueller Entscheidung zur militärischen Unterstützung des Hitler-Regimes im Vernichtungsfeldzug in Osteuropa herleiten?