Kündigung des bilateralen Atomabkommens mit Brasilien
Fristgerechte Kündigung zum 18. November 2014, zukünftige Zusammenarbeit, Unterstützung und vertragliche Vereinbarungen in den Bereichen erneuerbare Energien bzw. nichtatomare Energieversorgung, Energieeffizienz und CO2-Emissionsminderung, Unterzeichnung des Zusatzprotokolls zum Atomwaffensperrvertrag durch Brasilien, keine Ausfuhrgenehmigungen zum Bau atomarer U-Boote