Kultur- und Kreativwirtschaft krisen- und zukunftsfest gestalten
Maßnahmen zur Unterstützung Solo-Selbstständiger und Freiberufler in der Corona-Pandemie: zügige Auszahlung der Corona-Soforthilfe über die Länder, Möglichkeit zur Geltendmachung teilgewerbliche Betriebskosten, Gewährung einer Soforthilfe von 25 Prozent der 2019 angemeldeten Netto-Umsätze (maximal 9.000 Euro) für 3 Monate; Hinwirken auf die Länder: Auflage ergänzender Förderprogramme für Künstler, kumulative Anwendung jeweiliger Bundes- und Landesmittel, Vereinheitlichung der Antragsprüfung und zu erfüllender Voraussetzungen, Anhebung der Förderdauer von 3 Monaten bei Anhalten der Corona-Krise, Ausweitung der Soforthilfen auf Unternehmen zwischen 11 und 249 Angestellte, Prüfen einer Ausweitung der Förderprogramme auf gemeinnützige Unternehmen mit kulturellem Schwerpunkt; unkomplizierte steuerliche Berücksichtigung von Spenden mit Bezug auf die Pandemie, verstärkte Nutzung von Förderprogrammen des BMWi für die Kultur- und Kreativwirtschaft