Kulante Regelungen für nicht genutzte Bahntickets der Deutschen Bahn AG
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, die Deutsche Bahn AG nach der Eigenkapitalerhöhung im Konjunkturpaket Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken zu verpflichten, Gutscheine für nicht genutzte Bahntickets im Spartarif für Reisetage nach dem 4. Mai 2020 auszustellen oder eine Kulanzregelung einzuführen, die die Nutzung dieser nicht genutzten Bahntickets auch über den 31. Oktober 2020 hinaus flexibel ermöglichen wird, und wie begründet sie die Benachteiligung von Kunden der Deutschen Bahn AG, die vor dem 13. März 2020 ein ,,Sparticket" mit Reisetag ab dem 4. Mai 2020 gebucht haben und keinen Gutschein erhalten (www.bahn.de/p/view/home/info/corona_startseite_bahnde. shtml)?