Kritik des Europäischen Rechnungshofes an der EU-Jugendbeschäftigungsinitiative
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik des Europäischen Rechnungshofes (EuRH) an der EU-Jugendbeschäftigungsinitiative (vgl. EuRH-Bericht vom 24. März 2015), demzufolge die Umsetzung der EU-Jugendgarantie durch eine unzureichende Gesamtmittelausstattung, eine fehlende Definition für die "Hochwertigkeit" der den jungen Arbeitslosen angebotenen Arbeitsstellen sowie durch die mangelnde Evaluation der Maßnahmen gefährdet sein könnte (bitte begründen)?