Kritik des Bundesrechnungshofes an der Ausschreibungspraxis im IT-Bereich und Berücksichtigung freier Software bei der Beschaffung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit wird die Bundesregierung auf die Kritik des Bundesrechnungshofs an der Ausschreibepraxis des Bundes bei Beschaffungen im IT-Bereich, die der Bundesrechnungshof in seinem aktuellen Jahresbericht geäußert hat, eingehen und die Ausschreibepraxis überarbeiten, und ist vorgesehen, bei einer solchen Überarbeitung der Ausschreibepraxis Freie Software und Offene Standards vorrangig zu berücksichtigen?