Kritik der Bauwirtschaft an der geplanten Umsetzung des sog. Gebäudetyp E
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Setzt sich das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Hinblick auf die von der Bauwirtschaft vehement vorgetragene Kritik an der geplanten Umsetzung des sogenannten Gebäudetyps E gegenüber dem federführenden Bundesministerium der Justiz dafür ein, dass dieser Kritik Rechnung getragen wird und es nicht dazu kommt, dass im Bürgerlichen Gesetzbuch die bislang freiwilligen allgemein anerkannten Regeln der Technik faktisch Normcharakter bekommen?