Kritik an der Regierung als Anhaltspunkt für eine mögliche Terrorismusfinanzierung in einem Dokument der FIU
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind meine Informationen zutreffend, wonach in dem Dokument "Typologien der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – Besondere Anhaltspunkte für das Erkennen einer möglichen Terrorismusfinanzierung" der "Financial Intelligence Unit", einer Einheit des Zolls, auf Seite 7 als ein Merkmal, das bei Vorliegen besonderer Aufmerksamkeit der Verpflichteten bedarf, "Die Kundin bzw. der Kunde äußert Kritik an der Regierung, an aktuellen staatlichen oder polizeilichen Maßnahmen" aufgeführt ist, und wenn ja, ist es nach Ansicht der Bundesregierung generell zulässig, "Kritik an der Regierung" als einen Anhaltspunkt für kriminelles Verhalten zu betrachten?<br />