Kritik an der im Bundes-Klinik-Atlas vergebenen Level-Einteilung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die in dem am 12. Juni 2024 veröffentlichten "FAZ"-Artikel "Der Klinik-Atlas stößt an rechtliche Hürden" (online unter www.goerg.de/sites/default/files/2024-06/20240612_FAZ_Der%20Klinik-Atlas%20st%C3%B6%C3%9Ft%20an%20rechtliche%20H%C3%BCrden.pdf) skizzierte Einschätzung, wonach die im Bundes-Klinik-Atlas vergebene Level-Einteilung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widersprechen könnte, weil die bloße Anzahl von Leistungsgruppen an einem Krankenhaus keine Aussage über die dort erbrachte Qualität treffen müsse, weil es doch auch kleinere, hoch spezialisierte Krankenhäuser mit sehr hoher Qualität in ihren wenigen Leistungsgruppen gäbe, die aufgrund ihrer geringeren Anzahl an Leistungsgruppen aber ein niedrigeres Level im Bundes-Klinik-Atlas hätten als größere Krankenhäuser mit entsprechend höherem Level, was Nutzer des Klinik-Atlasses hinsichtlich der Qualität in die Irre führen könne, und wenn nein, aus welchen fachlichen Gründen nicht?