Kritik an der Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge bei Antragstellern aus bestimmten Staaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung die – unter anderem von einem Personalrat des Bundesamts für Migration (BAMF) – kritisierte Entscheidungspraxis des BAMF, die – nach Angaben der Kritiker – bei Antragstellern aus Syrien, Eritrea, Irak und vom Balkan "systemische Mängel" aufweist und dazu führt, dass wegen des Verzichts auf eine Identitätsprüfung "ein hoher Anteil von Asylsuchenden eine falsche Identität angebe, um eine Bleibeperspektive mit der Möglichkeit des Familiennachzugs zu erhalten"?