Kritik an der Berechnung des Kinderzuschlags
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung aufgrund der mir gegenüber kommunizierten Kritik am Kinderzuschlag, dass die unterschiedliche Anrechnung von Erwerbseinkommen (Anrechnung laut BMFSFJ zu 45 Prozent) und Krankengeld (Anrechnung laut BMFSFJ zu 100 Prozent) ungerecht ist, da gerade Familien, deren Haupteinkommensbezieher unverschuldet länger erkrankt, durch diesen Mechanismus doppelt benachteiligt werden (Abzüge beim Haupteinkommen und ggf. Wegfall des Kinderzuschlags durch höhere Anrechnung des Krankengeldes), Änderungsbedarf bei den geltenden Regelungen, und zieht die Bundesregierung Konsequenzen/Schlussfolgerungen aus der geschilderten Kritik, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?