Kriterium eines eigenen Mietvertrages oder einer eigenen Unterbringung als Voraussetzung für eine gute bzw. nachhaltige Integration
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern ist für die zuständigen Behörden das Kriterium eines eigenen Mietvertrages oder einer eigenen Unterbringung im Gegensatz zu einer Unterbringung durch die Länder oder Kommunen Voraussetzung für eine gute bzw. nachhaltige Integration im Sinne der §§ 25 ff. des Aufenthaltsgesetzes bzw. der entsprechenden Neuregelungen durch das Gesetz zur Einführung eines ChancenAufenthaltsrechts, und hält es die Bundesregierung für sinnvoll im Hinblick auf die knappen Wohnraumkapazitäten der Kommunen, die Kriterien für das Vorliegen einer guten bzw. nachhaltigen Integration um das Vorliegen eines eigenen Mietvertrags bzw. einer eigenen Unterbringung oder zumindest nachweislich intensiven Bemühungen um eigenen Wohnraum zu ergänzen?