Kriterium der Finanzierung von Projekten im Rahmen des Programms "Neustart Kultur"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Stimmt die Bundesregierung mit meiner Ansicht überein, dass im Rahmen des Programms "Neustart Kultur" die Bewilligung der Finanzierung von Projekten zur Verbesserung der hygienischen Umstände (Einbau von Lüftungs- und Klimaanlagen) von der Höhe der öffentlichen Zuschüsse Dritter abhängt, wobei der Anteil der öffentlichen Zuschüsse Dritter im Haushaltsjahr 2019 von 50 Prozent nicht überschritten werden darf, und wenn ja, weshalb hat sich die Bundesregierung dazu entschieden, den Anteil öffentlicher Zuschüsse Dritter des Haushaltsjahres 2019 als Kriterium zu verwenden und keine alternativen Bemessungskriterien wie etwa den durchschnittlichen Anteil öffentlicher Zuschüsse der letzten fünf bis zehn Jahre angeboten, da der Anteil der öffentlichen Zuschüsse im Haushaltsjahr 2019 bei einigen Einrichtungen vorübergehend über der Grenze von 50 Prozent gelegen haben könnte?