Kriterienkatalog für die Sicherheitsanforderungen für am 5G-Netzausbau beteiligte Ausrüster
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Kriterium, dass nur solche Ausrüster am 5G-Netzausbau beteiligt sein können, die einen klar definierten Sicherheitskatalog nachprüfbar erfüllen, der auch beinhaltet, dass eine Einflussnahme durch einen fremden Staat auf unsere 5G-Infrastruktur ausgeschlossen ist, in den Kriterienkatalog (bzw. dessen Eckpunkte) für die Sicherheitsanforderungen, die am 5G-Netzausbau beteiligte Anbieter erfüllen müssen, aufgenommen werden, vor dem Hintergrund, dass der Kanzleramtsminister Helge Braun angab, dass die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel diese Erweiterung mitträgt (https://de.reuters.com/article/deutschland-huawei-cdu-idDEKBN1XV23R)?