Kriterien zur Definition eines Begriffs in § 4 Nummer 8 CoronaImpV
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kriterien legt die Bundesregierung zur Definition des Begriffs "prekäre Arbeits- oder Lebensbedingungen" an, wie er in § 4 Nummer 8 der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpV; Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität) Verwendung findet (bitte die Kriterien konkret beziffern)?