Kriterien zum Erlangen des Aufenthaltsrechts von Asylbewerbern und Geduldeten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kriterien müssen nach Ansicht der Bundesregierung erfüllt sein, damit bei Asylbewerbern und Geduldeten von einer "guten Bleibeperspektive" ausgegangen werden kann, die laut dem Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 18/6185) Voraussetzung für den Zugang zu Integrationskursen und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ist (bitte die Kriterien so genau wie möglich darlegen; etwa wie hoch die Anerkennungsquote von Asylanträgen aus dem jeweiligen Herkunftsland mindestens sein muss etc.), und wer (BAMF, Arbeitsagentur etc.) trifft diese Entscheidung?