Kriterien für Schutzgebietsziele im Rahmen der EU-Biodiversitätsstrategie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welchem Stand ist die zwischen der EUKommission und den EU-Mitgliedstaaten geführte Diskussion um die Definition von Kriterien für Schutzgebietsziele im Rahmen der EU-Biodiversitätsstrategie (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 94 auf Bundestagsdrucksache 19/28936), und wird sich die Bundesregierung in den weiteren Beratungen gegen pauschale Verbote von Erholungs- und Freizeitnutzungen in den unter strengem Schutz stehenden Gebieten aussprechen?