Kriterien für landwirtschaftliche und sonstige Schäden durch Wölfe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Nach welchen Kriterien werden "ernste landwirtschaftliche und sonstige ernste Schäden", wie im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) formuliert, durch Wolfsübergriffe bemessen, und wie hoch muss dieser Schaden konkret sein, ab dem Wölfe entnommen werden dürfen?