Kriterien für Konversionsmaßnahmen auf dem Gelände des ehemaligen Mädchen- und Frauenkonzentrationslagers Uckermark
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche inhaltlichen Anforderungen werden seitens der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA) an ein Konzept als Voraussetzung für Konversionsmaßnahmen auf dem Gelände des ehemaligen Mädchen- und Frauenkonzentrationslagers Uckermark gestellt, bzw. an welche Voraussetzungen wird die Übergabe des Geländes durch die BlmA an einen Träger gebunden?