Kriterien für Finanzhilfen des Bundes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Knüpft die Bundesregierung gewährte beziehungsweise geplante Finanzhilfen für deutsche Konzerne und Unternehmen, etwa aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfond oder vergleichbaren Finanzhilfen, an Anforderungen, insbesondere an den Verbraucherschutz, beispielsweise das europarechts- und verbraucherschutzkonforme Erstatten von Flugreisen an Verbraucher ohne künstlich verzögerte Erstattungszeiträume, und den Infektionsschutz, beispielsweise das Unterlassen von Reisedienstleistungen in Regionen, die vom Auswärtigen Amt als COVID-19-Risikogebiete ausgewiesen wurden, und wenn ja, welche Konsequenzen werden von der Bundesregierung getroffen, wenn sich Konzerne und Unternehmen diesen Anforderungen widersetzen?<br />