Kriterien für einen erleichterten Zugang zu Integrationskursen für Flüchtlinge aus Ländern mit sicherer Bleibeperspektive
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der erleichterte Zugang zu Integrationskursen nach dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz für Geflüchtete aus Ländern mit sicherer Bleibeperspektive von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen oder vom Herkunftsland abhängig?