Kriterien für einen Anspruch auf ergänzende Arbeitslosengeld II-Leistungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch ist der Anspruch auf ergänzende Arbeitslosengeld-II-Leistungen, wenn ein Alleinstehender mit durchschnittlichen Sozialversicherungsabgaben ein Bruttoeinkommen von monatlich 1 500 Euro erhält und monatliche angemessene Unterkunftskosten inklusive Heizkosten in Höhe von 482,50 Euro hat?