Kriterien für eine Identifizierung endokriner Disruptoren im Verordnungsentwurf der EU-Kommission
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht der aktuelle Verordnungsentwurf der EU-Kommission bezüglich der Kriterien zur Identifizierung von Endokrinen Disruptoren nach Kenntnis der Bundesregierung unverändert vor, dass für eine Einstufung als Endokriner Disruptor eine endokrin schädliche Wirkung eines Stoffs, der dafür verantwortliche Wirkmechanismus sowie der Zusammenhang zwischen diesen beiden nachgewiesen werden müssen, und für wie viele Substanzen existiert nach Kenntnis der Bundesregierung ein entsprechender Nachweis, der diese Beweislastanforderungen erfüllt?