Kriterien für eine abschlagsfreie Rente ab 65 und 45 Arbeitsjahren nach Einführung der Rente mit 67
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Bedingungen muss das Rentenkonto eines Versicherten aufweisen, damit dieser – auch nach Einführung der Rente ab 67 – nach einem 45-jährigen Arbeitsleben nach wie vor mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen kann, und welche Zeiten finden dabei Berücksichtigung, und welche nicht (bitte alle nennen)?