Kriterien für die Zuweisung von Bundesmitteln an Akteure im Gaza-Streifen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> An welche unabhängig überprüfbaren Kriterien knüpft die Bundesregierung Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt (einschließlich indirekter Zahlungen z. B. über die Europäische Union) an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA), die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) oder andere Akteure im Gaza-Streifen und Westjordanland, um zu gewährleisten, dass keine Zweckentfremdung dieser öffentlichen Mittel etwa in Form von Terrorismusfinanzierung stattfindet, und wie wird die Evaluation von dort geförderten Projekten transparent gemacht?