Kriterien für die verbilligte oder unentgeltliche Abgabe von Vermögensgegenständen von Bundesbehörden an soziale Einrichtungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Nach welchen Kriterien bedenken Bundesbehörden soziale Einrichtungen bei der verbilligten oder unentgeltlichen Abgabe von Vermögensgegenständen, und setzt der Zuschlag eine Bewerbung seitens der bedachten Einrichtung voraus?