Kriterien für die Standortbestimmung von Probebohrungen für Schiefergas
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Nach welchen Kriterien will die Bundesregierung festlegen, wo es Probebohrungen für Schiefergas geben soll vor dem Hintergrund, dass die Ergebnisse des Gutachtens des Umweltbundesamtes zur Schiefergasförderung vom Juli 2014 darauf hinweisen, dass die Gegebenheiten eines möglichen Schiefergasfeldes nicht auf ein anderes übertragbar sind, und wie viele Probebohrungen sind aus Sicht der Bundesregierung notwendig, um im Jahr 2021 zu einer fachlich fundierten Neubewertung der Regelungen zum Fracking zu kommen?</p>