Kriterien für die Namensnennung von im Dienst verstorbenen Bundeswehrangehörigen am Ehrenmal
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch, der sich daraus ergibt, dass sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. angab, es seien seit Gründung der Bundeswehr exakt 2 990 ihrer Angehörigen infolge der Ausübung ihrer Dienstpflichten ums Leben gekommen (Bundestagsdrucksache 16/12259, Stand: 2008), die Bundeswehr aber laut Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung an die Abgeordnete Ulla Jelpke vom 19. Juni 2009 erst noch dabei ist, aus einer Gesamtzahl von 27 000 Bundeswehrangehörigen, die „im und außer Dienst verstorben“ seien, diejenigen zu identifizieren, die „die Voraussetzung für die Nennung am Ehrenmal erfüllen“, und wie sind diese Voraussetzungen definiert (bitte den Wortlaut der Kriterien angeben)?<br /> <br /> Wie viele Namen werden nun tatsächlich am Ehrenmal eingeblendet, und wie viele dieser Namensträger haben in der Wehrmacht gedient (bitte entsprechende Funktionen, Zugehörigkeit zu Armeen und Dienstgrad angeben)?