Kriterien für die Festlegung von "bedeutender" oder "geringer" Personenschifffahrt auf einer Wasserstraße und Einbeziehung Dritter in die Verwaltung eines zukünftigen Wassertourismusnetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Nach welchen Kriterien wird, wie es auf Seite 21 des Berichtes des BMVBS an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur Reform der WSV erwähnt ist, festgelegt, ob „bedeutende“ oder „geringe“ Personenschifffahrt auf einer Wasserstraße besteht, und in welcher Weise sollen Dritte (wie z. B. Naturschutzund Tourismusverbände, Bundesländer oder Kommunen) eingebunden werden, um zu entscheiden, nach welchen Faktoren die „große Bedeutung für die Personenschifffahrt und den Wassertourismus“ bestimmt wird?