Kriterien für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung für afghanische Jugendliche zum Zwecke einer Berufsausbildung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unter welchen Prämissen und Zuständigkeiten ist es möglich, für Jugendliche aus der Krisenregion Afghanistan zum Zwecke eines Pilotprojektes zur Erlangung einer handwerklichen Berufsausbildung mit IHK-Abschluss innerhalb einer staatlich anerkannten Ausbildungseinrichtung in Deutschland (ähnlich wie bei ehemaligen jugendlichen Flüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina), eine Aufenthalts- bzw. Ausbildungserlaubnis für die Dauer der Ausbildung zu erhalten?