Kriterien für die Entwicklungszusammenarbeit mit Afghanistan
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie und in welchen zeitlichen Abständen stellt die Bundesregierung sicher, dass die von der Bundesregierung in der Sitzung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des Deutschen Bundestages am 23. Juni 2021 geschilderten Konditionen, an die die jeweiligen Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan gekoppelt sind, auch eingehalten werden, und wie gestalten sich die Eskalationsstufen zur sofortigen oder schrittweisen Einstellung der Entwicklungszusammenarbeit vonseiten der Bundesregierung aus?