Kriterien für die Bestimmung eines Genozids und Einordnung der Massaker an den Herero und Nama im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung die Verantwortung Deutschlands für das Massaker an den Herero und den Nama im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika künftig auch offiziell als Völkermord anerkennen, und wenn ja, zieht sie daraus die Schlussfolgerung, dass Deutschland eine ideelle und materielle Wiedergutmachung gegenüber den Herero und Nama zu leisten hat – vor allem in Form einer offiziellen Entschuldigung und in Form von Reparationen?<br /> <br /> Welche Kriterien legt die Bundesregierung zur Bestimmung eines Genozids an, und warum entspricht nach Auffassung der Bundesregierung das Massaker an den Herero und den Nama im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika den selbst angelegten Kriterien nicht bzw. entspricht es diesen?