Kriterien für die Besteuerung von Zinsen und Dividenden nach § 50d Einkommenssteuergesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Nach welchen Kriterien für Zinsen und Dividenden bestimmt sich, ob diese nach § 50d Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes aus eigener Wirtschaftstätigkeit stammen, und welche Probleme entstehen bei der gesellschafterbezogenen Beurteilung der Entlastungskriterien im Fall von Streubesitzbeteiligungen, bei denen regelmäßig die Anteilseignerin oder der Anteilseigner nicht bekannt sein dürfte (bitte mit Begründung)?