Kriterien für die Besetzung der dem Bund zustehenden Sitze im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum besetzt die Bundesregierung weiterhin sechs von zehn dem Eigentümer zustehenden Sitzen des Aufsichtsrates der Deutschen Bahn AG mit Vertretern aus der Wirtschaft, bei denen eigene wirtschaftliche Interessen dem öffentlichen Auftrag zuwiderlaufen könnten, und warum werden weder unabhängige Eisenbahnexperten noch Vertreter von Fahrgast-, Umwelt- und Sozialverbänden benannt, um das öffentlichen Interesse zu wahren?