Kriterien für die Aufnahme der Arbeit des Europäischen Stabilitätsmechanismus
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Dürfte der Europäische Stabilitätsmechanismus seine Arbeit aufnehmen, wenn zwar der ESM durch seine Mitgliedstaaten entsprechend Artikel 48 des ESM-Vertrags ratifiziert worden ist, die Änderung der europäischen Verträge durch die Ergänzung von Artikel 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) um einen Absatz 3 noch nicht in Kraft getreten ist, und erfordert die Vertragsänderung nach Ansicht der Bundesregierung im Hinblick auf das deutsche Verfassungsrecht eine parlamentarische Zweidrittelmehrheit?