Kriterien für das Zuschussprogramm für energie- und handelsintensive Unternehmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Begründungen und Erwägungen seitens der Bundesregierung liegen den Zugangsvoraussetzungen und Kriterien für das Zuschussprogramm für energie- und handelsintensive Unternehmen zugrunde, insbesondere dem Nachweis von mindestens 3 Prozent Energiebeschaffungskosten, der zwingenden Zugehörigkeit zu einer energie- und handelsintensiven Branche gemäß dem Anhang der Klima-, Umwelt- und EnergieBeihilfeleitlinien, dem verkürzten Zuschusszeitraum von Februar bis September 2022 und der Absenkung der Förderung im Juli 2022 (bitte einzeln auflisten und begründen), und sind hier noch Änderungen geplant, und wenn ja, welche?