Kriterien für das monatliche Kontingent von Flüchtlingen für den Familiennachzug
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Nach welchen Kriterien wird nach Kenntnis der Bundesregierung das monatliche Kontingent von 1 000 Angehörigen von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus, die ab dem 1. August 2018 pro Monat nach Deutschland kommen dürfen, zusammengesetzt, und inwiefern sind Zeitpunkt der Antragstellung, Bearbeitungszeiten in den Botschaften bzw. Konsulaten oder Priorisierung humanitärer Fälle ausschlaggebend?