Kriterien des BfV für eine Einstufung von Personengruppen als "mobilisierbar für gewaltorientierte linksautonome Aktionen"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Nach welchen Kriterien ordnet das Bundesamt für Verfassungsschutz Personengruppen als "mobilisierbar für gewaltorientierte linksautonome Aktionen" ein, und wie wird die tatsächliche Mobilisierbarkeit überprüft?