Kriterien der Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Investitionen in Streumunition herstellende oder entwickelnde Unternehmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kriterien wendet die Bundesregierung bei der Einzelfallprüfung an, ob eine Investition in ein Unternehmen, das Streumunition herstellt oder entwickelt, eine nach Maßgabe der Konvention gegen Streumunition verbotene Unterstützung der Herstellung oder Entwicklung von Streumunition bzw. ein vom Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) verbotenes Fördern der Herstellung und Entwicklung von Streumunition darstellt (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 17/3185, Antwort zu Frage 22)?