Kriterien der Leitlinien für die Umwelt- und Energie-Beihilfen 2014 bis 2020
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Welche Kriterien legte die Europäische Kommission bezüglich der Leitlinien für die Umwelt-und Energiebeihilfen 2014 bis 2020 für die Erstellung der Liste der 68 ex ante identifizierten Sektoren (Anhang 3 der Richtlinien) hinsichtlich der Strom- und Handelsintensität bzw. anderer Sachverhalte an?</p>